Sag uns Gebäude und Adresse. Wir prüfen Abgeschlossenheit, § 250 BauGB und Milieuschutz vorab und rufen dich innerhalb von 24 Stunden zurück. Bestandspläne reichen meist.
Aufteilungsplan eines Obergeschosses: Sondereigentum je Wohnung, Treppenhaus als Gemeinschaftseigentum.


Rückruf und Check: Ziel, Bestandspläne, Hürden wie § 250 BauGB oder Milieuschutz. Danach dein schriftlicher Festpreis.
Aufteilungspläne und Antrag: Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Sonder- und Gemeinschaftseigentum, jede Einheit nummeriert, eingereicht bei der Bauaufsicht.
Bescheinigung und Notar: Die Bauaufsicht stellt sie aus, Rückfragen klären wir. Alles notarfertig für die Teilungserklärung.
Wir investieren selbst. Deshalb planen wir Aufteilungen, die beim Bauamt durchgehen und sich rechnen.
Nach dem Erstgespräch bekommst du einen schriftlichen Festpreis für Aufteilungspläne, Antrag und Bescheinigung, abhängig von Größe und Zahl der Einheiten. Rückfragen des Bauamts sind darin enthalten. Gebühren von Bauaufsicht, Notar und Grundbuchamt kommen dazu.
Die Bauaufsicht bescheinigt nach § 7 Abs. 4 WEG, dass jede Einheit abgeschlossen ist, der Aufteilungsplan zeigt Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die Teilungserklärung regelt beim Notar Rechte und Pflichten. Du brauchst beides, wir liefern Pläne und Bescheinigung notarfertig.
Rund drei Wochen bis zur Bescheinigung, wenn Bestandspläne vorliegen. Die Aufteilungspläne zeichnen wir in ein bis zwei Wochen, dann prüft die Bauaufsicht. Deren Tempo hängt vom Amt ab, Nachforderungen vermeiden wir durch vollständige Unterlagen.
Kein Problem. Wir fragen zuerst beim Bauamt nach der Bauakte, dort liegen oft die Genehmigungspläne. Gibt es nichts Brauchbares, messen wir vor Ort auf und zeichnen den Bestand neu. Die drei Wochen laufen dann ab Aufmaß.
Die Bauaufsicht vor Ort stellt die Bescheinigung aus, § 250 BauGB und Milieuschutz hängen von Stadt und Lage ab. Deshalb die Adresse. Am Telefon klärt Deniz, was per Mail mehrere Runden braucht. Der Festpreis kommt danach per E-Mail.
Kostenlose Ersteinschätzung vom Architekten, Festpreis nach dem Gespräch. Ehrlich, auch wenn § 250 BauGB oder Milieuschutz im Weg stehen.
Kostenlos · Antwort in 24 h · Festpreis vorab · Architekt & Investor